Leistungen und Preise
- 1. Gebäudeanalyse und Bestandsaufnahme
Begehung des Gebäudes und Erfassung der energetisch relevanten Bauteile (Außenwände, Fenster, Dach, Kellerdecke)
Aufmaß vor Ort, wenn Pläne fehlen oder veraltet sind
Prüfung Ihrer Unterlagen (Baupläne, Baubeschreibung, Wohnflächenberechnung, Heizungsunterlagen)
2. Erfassung der Anlagentechnik
Heizungsanlage: Baujahr, Typ, Brennstoff, Wirkungsgrad
Warmwasserbereitung, zentral oder dezentral
Lüftung, Photovoltaik- und Solaranlagen, falls vorhanden
3. Energieausweise nach Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Verbrauchsausweis auf Basis der Verbrauchsdaten von drei zusammenhängenden Abrechnungsjahren
Bedarfsausweis mit Berechnung von End- und Primärenergiebedarf, unabhängig vom Verhalten der Bewohner
Bei Wohngebäuden mit Angabe der Energieeffizienzklasse (A+ bis H)
4. Energiecheck beim Immobilienkauf
Begutachtung des energetischen Zustands vor dem Kauf
Hinweis auf gesetzlich fällige und sinnvolle Sanierungen
Grobe Kostenschätzung als Grundlage für Ihre Kaufentscheidung und Preisverhandlung
5. Beratung zu Sanierungsmaßnahmen
Vorschläge für Gebäudehülle und Anlagentechnik
Wirtschaftlichkeitsbewertung und Priorisierung nach Kosten und Nutzen
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
6. Fördermittelberatung
Information zu Programmen von BAFA, KfW und Land NRW
Technische Projektbeschreibungen und Nachweise für Förderanträge
Begleitung bei der Antragstellung
7. Qualitätssicherung und Baubegleitung
Kontrolle der energetischen Ausführung während und nach der Sanierung
Abgleich mit dem geplanten Effizienzziel
Verwendungsnachweise für Förderprogramme
Preise
Leistung | Wohngebäude | Nichtwohngebäude |
Verbrauchsausweis | ab 99 € (Ein-/Zweifamilienhaus), ab 149 € (Mehrfamilienhaus) | ab 249 € (nur bis 31.12.2026) |
Bedarfsausweis inkl. Vor-Ort-Termin | ab 449 € (Ein-/Zweifamilienhaus), ab 690 € (Mehrfamilienhaus) | ab 990 €, nach Größe und Nutzung |
Energiecheck beim Immobilienkauf | ab 390 € | auf Anfrage |
Energieberatung mit Sanierungsfahrplan (iSFP) | ab 1.300 € (Ein-/Zweifamilienhaus), ab 1.700 € (Mehrfamilienhaus) | – |
Baubegleitung | nach Aufwand | nach Aufwand |
Förderung: Die Energieberatung mit Sanierungsfahrplan fördert das BAFA mit 50 % des Honorars, bis zu 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und bis zu 850 € ab drei Wohneinheiten. Bei einem Einfamilienhaus zahlen Sie damit ab 650 € selbst. Auch die Baubegleitung ist förderfähig.
Den genauen Festpreis nennen wir Ihnen vorab im Angebot.
Welcher Energieausweis ist der richtige?
Bedarfsausweis ist Pflicht bei Neubauten sowie bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die den Wärmeschutz von 1977 nicht erfüllen. In allen anderen Fällen haben Sie die Wahl: Der Verbrauchsausweis ist günstiger, der Bedarfsausweis aussagekräftiger.
Neu ab 1. Januar 2027: Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ändern sich die Regeln. Nichtwohngebäude brauchen bei Verkauf oder Vermietung dann einen Bedarfsausweis. Bei Wohngebäuden wird der Verbrauchsausweis häufiger zulässig. Bestehende Ausweise bleiben zehn Jahre gültig. Wir beraten Sie gern, was für Ihr Gebäude gilt.
Weiterführende Informationen
- Förderung der Energieberatung für Wohngebäude – BAFA
- Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes
- Energieausweis: Pflichten und Kosten – ADAC
- Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz – Bundesregierung
Neues Gebäudemodernisierungsgesetz – was gilt jetzt?
Seit dem 29. Juli 2026 ersetzt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) das bisherige Gebäudeenergiegesetz.
Die wichtigsten Änderungen:
- Freie Wahl bei der Heizung: Die 65-%-Vorgabe für erneuerbare Energien entfällt. Neue Öl- und Gasheizungen müssen aber ab 2029 schrittweise klimafreundliche Brennstoffe beimischen.
- Neue Regeln für Energieausweise ab 2027: Für Nichtwohngebäude ist dann nur noch der Bedarfsausweis zulässig. Bestehende Ausweise bleiben zehn Jahre gültig.
- Fördermittel: Die neuen Förderregeln gelten seit dem 21. Juli 2026.