Vor-Ort-Beratung (BAFA):
1) VOR-ORT Datenaufnahme des Gebäudes
2) Energiebericht mit Modernisierungsvorschlägen für Energiesparmaßnahmen
3) Ergebnisse & Energiesparmaßnahmen
Energieausweis:
Die EU-Gebäuderichtlinie fordert in der EnEV in Deutschland die Einführung eines Energieausweises für alle bestehenden Gebäude in allen Mitgliedstaaten.
Im Ausweis wird der energetische Zustand der Gebäudehülle, Heizungsanlage, Lüftung, Warmwasserbereitung und die Art der eingesetzten Energieträger dokumentiert. So wird eine energetische Vergleichbarkeit der Gebäude möglich.
Zusätzlich sind in dem Energieausweis auch Empfehlungen für eine Modernisierung enthalten. Wird ein Gebäude oder Gebäudeteil verkauft, verpachtet, vermietet oder neu gebaut, ist Interessenten dieser Ausweis vorzulegen.
Arbeitsfelder: